Allgemeine Maßnahmen
Allgemeinärztliche Untersuchung und Beratung
Laboruntersuchungen (Blut, Urin und andere Körperausscheidungen)
Elektrokardiogramm
Untersuchung und Behandlung
Injektionen und Infusionen („Tröpfe“)
Aderlaßbehandlung
Schröpfkopfbehandlung
Neuraltherapie
Komplexhomöopathie
Phytotherapie
Vorsorgeuntersuchungen
Gesundheitsuntersuchung („Check-up 35“)
Hautkrebsscreening ab 35. Lebensjahr
Krebsvorsorgeuntersuchung bei Männern
Jugendgesundheitsuntersuchung (12.-14.Lebensjahr)
Teilnahme an DMP-Programmen der Krankenkassen für Herzerkrankungen und Diabetes
Spezielle Behandlungen (kostenpflichtig nach GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte)
Spezielle Untersuchungen
Versicherungsuntersuchungen
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
Kindergartenuntersuchungen
Sporttauglichkeitsuntersuchungen
Berufstauglichkeitsuntersuchungen
Wir sind wie viele Menschen in Deutschland bei der Arbeit leider nicht frei von Zwängen und Vorschriften. Alle Leistungen, die wir an und für Kranke( n ) erbringen, sind dem Gebot der Wirtschaftlichkeit unterlegen. Laut Sozialgesetzbuch V ( SGB V ), Paragraph 12 heißt dies im Wortlaut: „ Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. „ Trotz dieser Sparidee können Sie bei uns davon ausgehen, daß die für Ihre Gesundheit nötigen Dinge vorgenommen werden.